BW-Fußballverbände sprechen sich für Saisonende zum 30. Juni aus

Bericht vom 12.05.2020 unter WFV unter www.wuerttfv.de
Die drei Fußball-Landesverbände in Baden-Württemberg – der Badische Fußballverband, der Südbadische Fußballverband und der Württembergische Fußballverband – sprechen sich nach eingehenden Beratungen in den Verbandsgremien einhellig für die Beendigung der Saison 2019/20 zum 30. Juni 2020 aus, so wie es die jeweiligen Spielordnungen vorsehen. Die Beschlüsse erfolgten, nachdem die Bund-Länder-Konferenzen vom 30. April und 6. Mai 2020 keine Rechtslage für eine Rückkehr in den regulären Spielbetrieb in absehbarer Zeit erkennen lassen.
Landesregierung: Mannschaftssport derzeit „nicht abschätzbar“
Die Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) in der Fassung vom 9. Mai 2020 sieht weiterhin umfassende Beschränkungen vor, die eine Austragung von Fußballspielen unmöglich machen. Nach dem Stufenplan für Baden-Württemberg zur Lockerung der CoronaVO konnten zwar Freiluft-Sportanlagen für Sportaktivitäten ohne Körperkontakt am 11. Mai 2020 wieder in Betrieb genommen werden, so dass ein Training unter Beachtung strenger Vorgaben in Kleingruppen und ohne Körperkontakt stattfinden kann. Indes ist nach diesem Stufenplan aber weiterhin „nicht abschätzbar“, wann Mannschaftssport – also u.a. Fußballspiele im eigentlichen Sinne – wieder erlaubt sein wird. Die Gremien aller drei Fußball-Landesverbände sehen vor diesem Hintergrund keine Möglichkeiten mehr, die Meisterschaftsrunden regulär zu beenden.
Wertung nach Quotienten-Regelung: Direkte

Spielbetrieb: Klarheit erst Anfang Mai

Bericht des WFV unter www.wuerttfv.de vom 20.04.2020 :

Seit dem 12. März 2020 ruht der Spielbetrieb im württembergischen Amateurfußball aufgrund der schwerwiegenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf das öffentliche Leben. Trotz leichter Lockerungen der Beschränkungen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar, wann wieder gespielt werden kann.
Nach den Entscheidungen anderer National- und Landesverbände zum Fortgang des Spielbetriebs gibt es eine verständliche Erwartungshaltung, dass sich auch der wfv zeitnah dazu erklärt, wann und unter welchen Voraussetzungen wieder gespielt wird. Aktuell sehen wir uns dazu aber noch nicht in der Lage, und zwar aus den folgenden Gründen:
 
  • Es gibt kein Szenario, das alle Beteiligten zufrieden stellen wird. Wenn zu den vorab vereinbarten Wettbewerbsbedingungen die Saison 2019/20 nicht zu Ende gespielt werden kann, resultieren daraus zahlreiche rechtliche Fragen. Diese lassen wir derzeit extern prüfen und rechnen mit Ergebnissen im Laufe der Woche. Erst dann wollen wir auf einer gesicherten Grundlage in die inhaltliche Diskussion gehen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir uns mit allen rechtlichen Argumenten erst gründlich auseinandersetzen wollen und müssen. Sowohl das Haftungsrisiko der Verbände als auch das persönliche der Entscheidungsträger machen dies erforderlich. Vor allem geht es uns aber darum, die Rechtpositionen der Vereine zu wahren. Deshalb ist ein

Spielbetrieb bis auf weiteres ausgesetzt

Aufgrund aktueller Verordnungen und Verfügungen der Landesregierung sowie der Gesundheitsbehörden ist bereits jetzt abzusehen, dass auch nach Ablauf der bisherigen Spielbetriebs-Aussetzung aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus noch nicht wieder Fußball gespielt werden kann. Vor diesem Hintergrund wird der Amateurfußball-Spielbetrieb in Baden-Württemberg und – vorbehaltlich der Entscheidungen der jeweils zuständigen Verbände - voraussichtlich auch im übrigen Bundesgebiet bis auf weiteres ausgesetzt. Eine Wiederaufnahme erfolgt mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 14 Tagen.
Derzeit ruht der Fußball-Spielbetrieb in Deutschland auf allen Ebenen; auch ein geregelter Trainingsbetrieb ist nicht möglich. In Baden-Württemberg wurde das Fußballspielen zunächst bis zum 19. April 2020 ausgesetzt. Die zeitliche Befristung auf unbestimmte Zeit zu verlängern ist nun erforderlich, weil derzeit keine verlässlichen Prognosen zur Möglichkeit Sportveranstaltungen durchzuführen möglich sind. Die Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg ist im Hinblick auf den Amateurfußball eindeutig formuliert und für die Fußballverbände bindend.
Eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs erfolgt mit einer Vorankündigung von mindestens 14 Tagen, um allen Vereinen genug Vorlauf und Planungssicherheit zu geben. Auf dieses einheitliche Vorgehen haben sich die drei Fußballverbände in Baden-Württemberg verständigt.
 
„Wir sind davon überzeugt, dass der organisierte Fußball selbstverständlich seinen Beitrag leisten und insofern alles unterlassen muss, was ein Ansteigen der Infektionszahlen begünstigt. Gleichzeitig sind wir uns der Verantwortung

Spielbetrieb mindestens bis 20.04. ausgesetzt

Spielbetrieb ausgesetzt
Spielbetrieb ausgesetzt
Spielbetrieb ausgesetzt
Wie der WFV nun auf seiner Internet-Seite www.wuerttfv.de mitteilte, wird der Spielbetreib frühestens am 20.04.2020 wieder aufgenommen. Eine mögliche Wiederaufnahme wird in enger Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden geprüft und erfolgt mit einer Vorankündigung von mindestens 14 Tagen, um den Vereinen in Württemberg ihre Planungen zu erleichtern.

Spielbetrieb in Württemberg ausgesetzt bis 31. März !

Angesichts der dynamischen Lageentwicklung bei der Verbreitung des Corona-Virus haben die Verantwortlichen des Württembergischen Fußballverbandes (wfv) heute entschieden, den Spielbetrieb ab sofort bis einschließlich 31. März 2020 komplett auszusetzen. Diese Regelung betrifft alle Ligen unterhalb der Oberligen Baden-Württemberg, und zwar in allen Altersklassen. Für die Spielklassen darüber entscheiden die jeweiligen Ligaträger.
 „Unabhängig von behördlichen Vorgaben tragen wir damit der aktuellen Entwicklung Rechnung und werden unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung gerecht. Damit haben unsere Spielerinnen und Spieler, aber auch die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kurzfristig Klarheit und können entsprechend planen“, erklärt Matthias Schöck, Präsident des wfv. Im Laufe des heutigen Tages haben vermehrt Ortspolizeibehörden Allgemeinverfügungen erlassen, die eine Aufrechterhaltung des Spielbetriebs zum aktuellen Zeitpunkt nicht mehr vertretbar erscheinen lassen. „Wir wollen mit dieser Entscheidung auch unsere Vereinsvertreter und ehrenamtlichen Mitarbeiter entlasten und ihnen ein Stück weit die Verantwortung abnehmen“, ergänzt wfv-Hauptgeschäftsführer Frank Thumm.
 In den kommenden Wochen wird der wfv die Entwicklungen intensiv beobachten und sorgfältig prüfen, inwieweit eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs in Einklang mit den Empfehlungen bzw. Vorgaben der maßgeblichen Behörden möglich ist.

ABV 1863 e.V. Stuttgart - Der Verein hat seinen Sitz in Stuttgart und ist beim Vereinsregister unter Nr. 16 VR 3759 eingetragen.